Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Neue Führerausweisvorschriften ab dem 01.01.2021
Ab dem 01. Januar 2021 wird das Mindestalter für alle, die Auto oder Motorrad fahren wollen, gesenkt. Was das genau für dich heisst, erfährst du hier.
Ab dem 1. Januar 2021 kann man im Alter von 17 Jahren den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erhalten. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss ihn mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Konkret können Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis der Kategorie B ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Prüfung der Basistheorie bestanden haben. Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im Jahre 2021 erwerben, müssen sie ihn nicht mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die praktische Führerprüfung dürfen sie ab ihrem 18. Geburtstag ablegen.
Mit Jahrgang 2004 den Lernfahrausweis ab dem 17. Geburtstag beantragt, muss 12 Monate im Besitz vom Lernfahrausweis sein, damit er/sei zur praktischen Prüfung zugelassen wird.
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